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Geld zurück vom Finanzamt

 

Mit unseren zehn Tipps holst du dir dein Geld durch die ArbeitnehmerInnenveranlagung zurück! In vielen Fällen zahlt es sich wirklich aus, die ArbeitnehmerInnenveranlagung selbst zu machen.

(Quelle ÖGB-Magazin: Solidarität; Ausgabe 994 Feb. 2022. PDF-Download; Seite 21)

1 ArbeitnehmerInnenveranlagung selbst abgeben

Die automatische ArbeitnehmerInnenveranlagung berücksichtigt unter anderem Kirchenbeiträge und Spenden, nicht jedoch außergewöhnliche Belastungen wie etwa Kinderbetreuungs- und Krankheitskosten oder den AlleinerzieherInnenabsetzbetrag. Wer solche Ausgaben hat, sollte dringend auch künftig die ArbeitnehmerInnenveranlagung selbst abgeben.

2 Pendlerpauschale

Pendelst du mindestens vier Tage im Monat in die Arbeit, steht dir die Pendlerpauschale zu – dank deiner Gewerkschaft auch dann, wenn du 2021 im Homeoffice warst!

3 Homeoffice Pauschale

Der ÖGB hat rund ums Homeoffice viele Vergünstigungen erreicht. Du kannst mit der Homeoffice-Pauschale bis zu 300 Euro geltend machen und die Kosten für die Anschaffung von Büromöbeln absetzen.

4 Werbungskosten

Alles rund um die Arbeit fällt unter „Werbungskosten“. Dazu zählen Kosten für Ausrüstung wie Computer plus Zubehör, Arbeitskleidung und Werkzeuge, Aus- und Fortbildung, Fachliteratur, Sprachkurse und Studienreisen. Wer diese Kosten nicht selbst absetzt, bekommt in der automatischen ArbeitnehmerInnenveranlagung einen Pauschalbetrag von 132 Euro gutgeschrieben.

5 Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus beträgt bis 2021 höchstens 1.500 Euro, für 2022 1.750 Euro und ab 2023 2.000 Euro jährlich. Wer nicht genug verdient, um sich den Bonus in voller Höhe von der Bemessungsgrundlage für die Steuer abziehen lassen zu können, bekommt ihn anteilig. Achtung: Wer die ArbeitnehmerInnenveranlagung macht, muss den Familienbonus Plus beantragen – auch wenn man ihn bereits beim Arbeitgeber beantragt hat. Wichtig ist, dass in Summe für ein Kind nicht mehr als der ganze Familienbonus Plus beantragt wird, sonst kann es zu Nachzahlungen kommen.

6 Kosten aufgrund von Krankheit oder Behinderung

Du kannst nicht nur Rechnungen für Medikamente und Behandlungen, sondern auch Kosten für Kontaktlinsen, Brillen und vieles mehr absetzen – etwa, wenn dir oder deinen Angehörigen durch Fahrten ins Spital Kosten angefallen sind.

7 AlleinerzieherInnenabsatz und Mehrkindzuschlag

ArbeitnehmerInnen mit Kindern: Es gibt viele Begünstigungen für Menschen mit Kindern, wie etwa den AlleinerzieherInnen-Absetzbetrag (494 Euro bei einem Kind, 669 Euro bei zwei Kindern und zusätzlich 220 für jedes weitere Kind) oder den Mehrkindzuschlag, der Eltern mit gemeinsamem Einkommen unter 55.000 Euro im Jahr ab dem dritten Kind 20 Euro im Monat bringt. Auch wer Unterhalt zahlt, kann das bei er Steuer geltend machen.

8 Außergewöhnliche Belastungen

Unter dem Punkt „außergewöhnliche Belastungen“ kannst du unter anderem Kosten für künstliche Befruchtung, Pflege von Angehörigen oder Begräbnisse abschreiben.

9 SV Bonus

Menschen mit geringem Einkommen bzw. geringer Pension können durch die Erhöhung des SV-Bonus bzw. des Pensionistenabsetzbetrags in der zweiten Jahreshälfte um bis zu 250 Euro entlastet werden.

10 Betriebsumlage und Gewerkschaftsbeitrag

Deine Betriebsratsumlage kannst du unter „sonstige Werbungskosten“ absetzen. Das gilt auch für deinen Gewerkschaftsbeitrag, sofern dieser selbst bezahlt und nicht direkt vom Arbeitgeber eingezogen wird.