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Was musst du als LeiharbeiterIn bei einem Streik der Stammbelegschaft beachten?

 

Wenn bei deinem Beschäftiger (da, wo du arbeitest) gestreikt wird, darfst du auch nicht arbeiten!

Hier erfährst du genau, was du als LeiharbeiterIn bei einem Streik der Stamm-Belegschaft beachten musst.

 

FAQ bei Streik:

 

Was grundsätzlich gesetzlich für LeiharbeiterInnen gilt

Der Gesetzestext des AÜG – Arbeitskräfteüberlassungsgesetz § 9 AÜG Streik und Aussperrung sagt folgendes:

Die Überlassung von Arbeitskräften in Betriebe, die von Streik oder Aussperrung betroffen sind, ist verboten.

Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.09.2017

Wenn bei meinem Beschäftiger - da wo ich arbeite - gestreikt wird, darf ich als LeiharbeiterIn gar nichts arbeiten?

NEIN! Nicht einmal zusammenkehren oder deinen Arbeitsplatz aufräumen.

Was musst ich als LeiharbeiterIn tun?

Melde dich sofort bei deiner Zeitarbeitsfirma – also bei TTI Personaldienstleistung als “arbeitsbereit und arbeitswillig”!

TTI muss dir für die Zeit des Streikes in der Firma wo du arbeitest, eine andere Beschäftigung zuteilen.

Wenn TTI keine andere Beschäftigung für dich hat, so muss sie dir in dieser Zeit die Stehzeit bezahlen.

Kann ich für die Zeit des Streiks in URLAUB geschickt werden?

NEIN!

 

Darf ich mich mit der Stammbelegschaft solidarisch zeigen und am Streik teilnehmen?

JA.

Diese Zeit muss der Arbeitgeber allerdings nicht bezahlen!

Habe ich bei einem Streik einen Vorteil, wenn ich Gewerkschaftsmitglied bin?

JA

Mitglieder der Gewerkschaft, die an einem von den zuständigen Gewerkschaftsorganen anerkannten Streik teilnehmen und einen Einkommensverlust erleiden, erhalten eine STREIKUNTERSTÜTZUNG.

Sie wird in der Regel Mitgliedern zuerkannt, die 3 Monatsvollbeträge geleistet haben und höchstens 2 Monate mit der Beitragszahlung im Rückstand sind. Die Höhe errechnet sich aus den geleisteten Monatsvollbeträgen.

Wenn ich Interesse habe, der Gewerkschaft beizutreten, an wen kann ich mich wenden?

Ansprechpartner:

Klaus Mayrhofer, BRV
0664 / 839 59 10
klaus.mayrhofer@tti.at

oder

Jutta Neulinger, BRV Stv.
0664 / 839 59 32
jutta.neulinger@tti.at

TTI Personaldienstleistung GmbH & Co KG
Pummerinfeld 1a, 4490 St. Florian

 

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