von Betriebsrat | Okt. 19, 2021 | Allgemein
Seit 1.10.2021 gelten neue Kündigungsfristen! Die Kündigungsfristen betragen für Arbeitgeber nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit: bis 12 Monate…….2 Wochen (ab 1.1.2023: 3 Wochen) von mehr als 12 Monaten – 18 Monate ….4...
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